141.112
CH-OW
Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Anstellungsbefugnisse und das Personaldossier - Aufhebung bisherigen Rechts
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Anstellungsbefugnisse und das Personaldossier · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Mit dem Inkrafttreten dieser Ausführungsbestimmungen werden die Ausführungsbestimmungen über das Personalwesen vom 28. Januar 1992 aufgehoben.