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141.112 CH-OW

Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Anstellungsbefugnisse und das Personaldossier - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Anstellungsbefugnisse und das Personaldossier · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Ausführungsbestimmungen werden die Ausführungsbestimmungen über das Personalwesen vom 28. Januar 1992 aufgehoben.

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