141.111
CH-OW
Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung - Personalgespräch
Leistungslohn - Gesamtbeurteilung
Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung · Personalgespräch
1. Das Personalgespräch zur Leistungsbeurteilung ist rechtzeitig vor der jährlichen Berechnung der Lohnvorschläge, die nach der Verabschiedung des Staatsvoranschlages durch den Kantonsrat erfolgt, für das folgende Jahr zu führen.