Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.111 CH-OW

Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung - Personalgespräch

Leistungslohn - Gesamtbeurteilung
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Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung · Personalgespräch

1. Das Personalgespräch zur Leistungsbeurteilung ist rechtzeitig vor der jährlichen Berechnung der Lohnvorschläge, die nach der Verabschiedung des Staatsvoranschlages durch den Kantonsrat erfolgt, für das folgende Jahr zu führen.

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