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141.111 CH-OW

Art. 6a Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung - Festlegung des Lohns

Leistungslohn - Arbeitsmarkt und Leistungslohnbänder
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Art. 6a Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung · Festlegung des Lohns

1. Im Rahmen des Lohnminimums und -maximums des der Stelle zugeordneten Leistungslohnbandes wird der Lohn der Mitarbeitenden aufgrund folgender Kriterien festgelegt

a. individuelle Kriterien

1. Lage im Lohnband,

2. Lebensalter,

3. Leistung und Verhalten (wird bei der erstmaligen Lohnfestsetzung durch "für die Stelle erhebliche Berufserfahrung" ersetzt);

b. Kriterien zur Systemsteuerung

1. Lohnleitlinien,

2. Quervergleiche,

3. zu Verfügung stehende Lohnsumme.

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