141.111
CH-OW
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung - Lohnvergleiche
Leistungslohn - Arbeitsmarkt und Leistungslohnbänder
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung · Lohnvergleiche
1. Das Personalamt orientiert den Regierungsrat über die Ergebnisse der periodischen, systematischen Lohnvergleiche auf dem Arbeitsmarkt. Sie werden anonym dargestellt und können von Vorgesetzten, Angestellten und den Personalverbänden eingesehen werden.