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141.111 CH-OW

Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung - Lohnvergleiche

Leistungslohn - Arbeitsmarkt und Leistungslohnbänder
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Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung · Lohnvergleiche

1. Das Personalamt orientiert den Regierungsrat über die Ergebnisse der periodischen, systematischen Lohnvergleiche auf dem Arbeitsmarkt. Sie werden anonym dargestellt und können von Vorgesetzten, Angestellten und den Personalverbänden eingesehen werden.

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