Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.111 CH-OW

Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung - Funktionswert

Stellenbewertung und Funktionsstufen
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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung · Funktionswert

1. Der Funktionswert einer Stelle ergibt sich aus der Summe der Einzelbewertungen.

2. Die Funktionswerte der Stellen sowie die Zuordnung zu den Funktionsstufen werden in Anhang E zusammengefasst und durch das Personalamt in einer Liste festgehalten.

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