141.111
CH-OW
Art. 17 Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Art. 17 Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung · Inkrafttreten
1. Das Personalrecht gemäss Art. 45 bis 49 des Staatsverwaltungsgesetzes tritt auf den 1. Juli 1998 in Kraft.
2. Die Personalverordnung, soweit diese nicht bereits auf den 1. April 1998 (Art. 6 und 22) in Kraft gesetzt worden ist, sowie diese Ausführungsbestimmungen treten auf den 1. Januar 1999 in Kraft.