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141.111 CH-OW

Art. 12 Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung - Berechnung

Prämien
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Art. 12 Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und Entlöhnung · Berechnung

1. Prämien werden in Prozenten des Lohnes oder als Einzelbeträge ausgerichtet. Die Höhe bestimmt sich nach der Bedeutung der erbrachten Leistungen.

2. Prämien gehören nicht zum massgebenden Lohn für die Berechnung der Lohnvorschläge für das folgende Jahr und für die Berechnung des 13. Monatslohnes.

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