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141.11 PV CH-OW

Art. 8 Personalverordnung (PV) - Stellenausschreibung

Stellenbewilligung und Stellenbesetzung
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Art. 8 PV · Stellenausschreibung

1. Die Stellen werden durch das Personalamt in der Regel öffentlich und zwar in weiblicher und männlicher Form ausgeschrieben.

2. Die Stellenanforderungen werden so umschrieben, dass sich Frauen und Männer mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen, aber gleichwertigen Fähigkeiten gleichermassen angesprochen fühlen.

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