141.11
PV
CH-OW
Art. 25 Personalverordnung (PV) - Funktionslohn
Lohn, Prämien und Zulagen
Art. 25 PV · Funktionslohn
1. Der Funktionslohn entspricht dem Mindestlohn des Leistungslohnbandes. Damit werden die Anforderungen und Belastungen einer Stelle unabhängig von Leistung und Erfahrung abgegolten.