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141.11 PV CH-OW

Art. 25 Personalverordnung (PV) - Funktionslohn

Lohn, Prämien und Zulagen
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Art. 25 PV · Funktionslohn

1. Der Funktionslohn entspricht dem Mindestlohn des Leistungslohnbandes. Damit werden die Anforderungen und Belastungen einer Stelle unabhängig von Leistung und Erfahrung abgegolten.

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