Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
138.3 LEISTUNGSBEZUGPLANIFICATIONPIANIFICAZIONE CH-OW

Art. 24 Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Informatik - Freiwillige Projekte

INFORMATIKPROJEKTE - Zustimmung zu Projekten
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Art. 24 Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Informatik · Freiwillige Projekte

1. Für die Bewilligung eines freiwilligen Projekts müssen alle beteiligten Bezügerinnen und Bezüger zustimmen.

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