138.3
LEISTUNGSBEZUGPLANIFICATIONPIANIFICAZIONE
CH-OW
Art. 24 Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Informatik - Freiwillige Projekte
INFORMATIKPROJEKTE - Zustimmung zu Projekten
Art. 24 Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Informatik · Freiwillige Projekte
1. Für die Bewilligung eines freiwilligen Projekts müssen alle beteiligten Bezügerinnen und Bezüger zustimmen.