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138.2 CH-OW

Art. 6 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden - Regierungen der Vereinbarungskantone

Organe und Zuständigkeiten der Vereinbarungskantone
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Art. 6 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden · Regierungen der Vereinbarungskantone

1. Die Regierungen der Vereinbarungskantone

a. * wählen auf eine Amtsdauer von vier Jahren die Mitglieder des Verwaltungsrats des ILZ und aus deren Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten;

b. bestimmen die Revisionsstelle;

c. genehmigen jährlich den Geschäftsbericht und gestützt auf den Revisionsbericht die Jahresrechnung des ILZ;

d. * ...

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