138.2
CH-OW
Art. 4 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden - Betriebsmittel
Organisationsform, Aufgaben und Betriebsmittel
Art. 4 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden · Betriebsmittel
1. Die Vereinbarungskantone stellen dem ILZ für die Betriebsaufnahme ein Dotationskapital von je Fr. 500 000.- zur Verfügung, das vom ILZ zu verzinsen ist.
2. ...
2a. Der dem Kanton zu entrichtende Zins richtet sich nach der jeweiligen Rendite der zehnjährigen Bundesobligationen am 1. Januar des Geschäftsjahres zuzüglich eines Zuschlags von 0,5 Prozent und beträgt mindestens 3,0 und höchstens 5,5 Prozent. Der Zinssatz wird auf eine Kommastelle gerundet. Die Zinszahlung ist per 31. Januar des Geschäftsjahres fällig.
3. Die Vereinbarungskantone können dem ILZ Darlehen gewähren, welche zu marktüblichen Bedingungen zu verzinsen sind.