138.2
CH-OW
Art. 19 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden - Reservebildung und Gewinnverwendung
Finanzhaushalt
Art. 19 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden · Reservebildung und Gewinnverwendung
1. Das nach Abzug von zusätzlichen Abschreibungen auf dem Anlagevermögen sowie Preisrabatten ermittelte Jahresergebnis wird verwendet für
a) * die Bildung allgemeiner Reserven zur Deckung allfälliger Verluste bis zur Erreichung des Betrags, der 30 Prozent des Dotationskapitals entspricht;
b) * die Bildung freier Reserven;
c) * einen allfälligen Gewinnvortrag auf das nächste Rechnungsjahr.
2. Die freien Reserven können eingesetzt werden
a) zur Finanzierung von Aktivitäten im Rahmen der Erfüllung und Verbesserung des Leistungsauftrags;
b) für Ausschüttungen von je zur Hälfte an die Vereinbarungskantone, sofern die allgemeinen und freien Reserven zusammen 50 Prozent des Dotationskapitals übersteigen.