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138.2 CH-OW

Art. 19 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden - Reservebildung und Gewinnverwendung

Finanzhaushalt
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Art. 19 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden · Reservebildung und Gewinnverwendung

1. Das nach Abzug von zusätzlichen Abschreibungen auf dem Anlagevermögen sowie Preisrabatten ermittelte Jahresergebnis wird verwendet für

a) * die Bildung allgemeiner Reserven zur Deckung allfälliger Verluste bis zur Erreichung des Betrags, der 30 Prozent des Dotationskapitals entspricht;

b) * die Bildung freier Reserven;

c) * einen allfälligen Gewinnvortrag auf das nächste Rechnungsjahr.

2. Die freien Reserven können eingesetzt werden

a) zur Finanzierung von Aktivitäten im Rahmen der Erfüllung und Verbesserung des Leistungsauftrags;

b) für Ausschüttungen von je zur Hälfte an die Vereinbarungskantone, sofern die allgemeinen und freien Reserven zusammen 50 Prozent des Dotationskapitals übersteigen.

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