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138.2 CH-OW

Art. 17 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden - Rechnungsführung

Finanzhaushalt
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Art. 17 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden · Rechnungsführung

1. Das ILZ führt eine Jahresrechnung. Diese besteht aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang.

2. Die Jahresrechnung ist gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts zur ordnungsmässigen Rechnungslegung von Aktiengesellschaften zu gestalten. Eine weitergehende Rechnungslegung ist zulässig.

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