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138.2 CH-OW

Art. 13 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden - Datenschutz und -sicherheit

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Art. 13 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden · Datenschutz und -sicherheit

1. Das ILZ stellt durch organisatorische und technische Massnahmen sicher, dass die Datenschutzbestimmungen des Bundes und der Vereinbarungskantone eingehalten werden und die Datensicherheit jederzeit gewährleistet ist.

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