138.2
CH-OW
Art. 13 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden - Datenschutz und -sicherheit
Betrieb und Personal des ILZ
Art. 13 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden · Datenschutz und -sicherheit
1. Das ILZ stellt durch organisatorische und technische Massnahmen sicher, dass die Datenschutzbestimmungen des Bundes und der Vereinbarungskantone eingehalten werden und die Datensicherheit jederzeit gewährleistet ist.