138.2
CH-OW
Art. 12 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden - Revisionsstelle
Organe und Zuständigkeiten des ILZ
Art. 12 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden · Revisionsstelle
1. Die Revisionsstelle prüft jährlich die Rechnung nach den gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Revisionsgrundsätzen sowie die Ordnungsmässigkeit der Leistungs- und Wirkungsdaten.
2. Sie erstattet dem Verwaltungsrat Bericht und Antrag.