Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
138.2 CH-OW

Art. 12 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden - Revisionsstelle

Organe und Zuständigkeiten des ILZ
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 12 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden · Revisionsstelle

1. Die Revisionsstelle prüft jährlich die Rechnung nach den gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Revisionsgrundsätzen sowie die Ordnungsmässigkeit der Leistungs- und Wirkungsdaten.

2. Sie erstattet dem Verwaltungsrat Bericht und Antrag.

← Art. 11 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden Name, Rechtsnatur, Sitz Art. 13 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →