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137.1 CH-OW

Art. 3 Gesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, kDSG) - Datenquellen

Allgemeine Datenschutzbestimmungen
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Art. 3 Datenschutzgesetz, kDSG · Datenquellen

1. Personendaten sind in der Regel bei der betroffenen Person oder aus der Datensammlung eines öffentlichen Organs zu beschaffen.

2. Eine andere Beschaffung von Personendaten ist ausnahmsweise zulässig, soweit dieses Gesetz nicht entgegensteht.

3. ...

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