134.411
LFLCA
CH-OW
Art. 7 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum - Reihenfolge
Anwaltsprüfung
Art. 7 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum · Reihenfolge
1. Die schriftliche Prüfung wird vor der mündlichen Prüfung abgelegt.
2. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche bestanden hat.