134.411
LFLCA
CH-OW
Art. 6 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum - Art und Dauer der Prüfung
Anwaltsprüfung
Art. 6 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum · Art und Dauer der Prüfung
1. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
2. Der schriftliche Teil der Anwaltsprüfung dauert dreimal je sechs Stunden; der mündliche Teil dauert insgesamt höchstens zwei Stunden.