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Art. 6 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum - Art und Dauer der Prüfung

Anwaltsprüfung
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Art. 6 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum · Art und Dauer der Prüfung

1. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

2. Der schriftliche Teil der Anwaltsprüfung dauert dreimal je sechs Stunden; der mündliche Teil dauert insgesamt höchstens zwei Stunden.

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