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Art. 4 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum - Prüfungstermine und Anmeldung

Anwaltsprüfung
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Art. 4 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum · Prüfungstermine und Anmeldung

1. Die Prüfungen finden in der Regel einmal bis zweimal im Jahr statt. Die Anwaltskommission legt die Prüfungstermine fest.

2. Die Anmeldung ist schriftlich spätestens drei Monate vor dem Prüfungstermin einzureichen. Die Anwaltskommission kann diese Frist ausnahmsweise abkürzen.

3. Der Anmeldung sind beizulegen

a. Strafregisterauszug;

b. Betreibungsregisterauszug;

c. Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohnsitzgemeinde;

d. Ausweise über Studienabschluss und Rechtspraktikum;

e. * Erklärung über bereits abgelegte Anwaltsprüfungsversuche.

4. Bestehen Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, kann die Anwaltskommission weitere Bescheinigungen einholen und Abklärungen treffen.

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