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Art. 3 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum - Prüfungsfächer

Anwaltsprüfung
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Art. 3 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum · Prüfungsfächer

1. Geprüft werden

a. eidgenössisches und kantonales Privatrecht;

b. eidgenössisches und kantonales Zivilprozessrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht;

c. * eidgenössisches und kantonales Straf- und Strafprozessrecht, einschliesslich Nebenstrafrecht;

d. eidgenössisches und kantonales Staats- und Verwaltungsrecht, einschliesslich Abgabe- und Sozialversicherungsrecht;

e. eidgenössisches und kantonales Verwaltungsverfahrensrecht;

f. Anwaltsrecht.

2. Zu den einzelnen Prüfungsfächern gehören auch das massgebende internationale Recht (Staatsverträge) und das interkantonale Recht (Konkordate).

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