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Art. 25 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum - Beschwerde

Rechtsschutz
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Art. 25 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum · Beschwerde

1. Entscheide der Anwaltskommission können innert 20 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten werden (Art. 21 AnwG).

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