Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.411 LFLCA CH-OW

Art. 23 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum - Gebühr für die Anwaltsprüfung und die Eignungsprüfung

Prüfungsgebühren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 23 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum · Gebühr für die Anwaltsprüfung und die Eignungsprüfung

1. Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 1 500.-.

2. Die Gebühr für die Wiederholung der mündlichen Prüfung beträgt Fr. 500.-, jene für die Wiederholung der ganzen schriftlichen Prüfung Fr. 1 000.-.

3. Bei Erlass einer Klausurarbeit reduziert sich die Gebühr für die Wiederholung der schriftlichen Prüfung um Fr. 300.-, bei Erlass von zwei Klausurarbeiten um Fr. 600.-.

4. Die Prüfungsgebühren müssen spätestens einen Monat vor der Prüfung bezahlt sein, ansonsten die Anmeldung ungültig ist.

5. Zu viel bezahlte Gebühren für nicht angetretene Teilprüfungen werden der Kandidatin oder dem Kandidaten gutgeschrieben oder auf Ersuchen zurückerstattet.

← Art. 22 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum Zulassung Art. 24 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →