134.411
LFLCA
CH-OW
Art. 21 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum - Prüfungstermine
Prüfungsgespräch
Art. 21 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum · Prüfungstermine
1. Das Gesuch um Zulassung zum Eignungsgespräch kann jederzeit eingereicht werden.
2. Das Prüfungsgespräch findet in der Regel innert zweier Monate nach Vorliegen des Zulassungsentscheides statt. Die Prüfungsgebühr ist im Voraus zu bezahlen.