134.411
LFLCA
CH-OW
Art. 17 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum - Prüfungstermine
Eignungsprüfung
Art. 17 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum · Prüfungstermine
1. Das Gesuch um Zulassung zur Eignungsprüfung kann jederzeit eingereicht werden.
2. Nach Vorliegen des Zulassungsentscheides und Bezahlung der Prüfungsgebühr bestimmt das Präsidium der Anwaltskommission den Prüfungstermin.