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Art. 17 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum - Prüfungstermine

Eignungsprüfung
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Art. 17 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum · Prüfungstermine

1. Das Gesuch um Zulassung zur Eignungsprüfung kann jederzeit eingereicht werden.

2. Nach Vorliegen des Zulassungsentscheides und Bezahlung der Prüfungsgebühr bestimmt das Präsidium der Anwaltskommission den Prüfungstermin.

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