Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.411 LFLCA CH-OW

Art. 10 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum - Bewertung

Anwaltsprüfung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum · Bewertung

1. Das Ergebnis der Prüfung lautet auf gut bestanden, bestanden oder nicht bestanden.

2. Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil bestanden ist.

3. Gestützt auf die bestandene Prüfung wird das Anwaltspatent erteilt.

← Art. 9 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum Zulassung Art. 11 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →