134.411
LFLCA
CH-OW
Art. 10 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum - Bewertung
Anwaltsprüfung
Art. 10 Reglement betreffend die Anwaltsprüfung und das Rechtspraktikum · Bewertung
1. Das Ergebnis der Prüfung lautet auf gut bestanden, bestanden oder nicht bestanden.
2. Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil bestanden ist.
3. Gestützt auf die bestandene Prüfung wird das Anwaltspatent erteilt.