134.4
ANWGLPA
CH-OW
Art. 7 Gesetz über die Ausübung des Anwaltsberufes (AnwG) - Inhalt der Prüfung
Anwaltspatent
Art. 7 AnwG · Inhalt der Prüfung
1. Die Anwaltsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie ist praxisbezogen zu gestalten; Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht sind gebührend zu berücksichtigen.