Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.4 ANWGLPA CH-OW

Art. 7 Gesetz über die Ausübung des Anwaltsberufes (AnwG) - Inhalt der Prüfung

Anwaltspatent
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 AnwG · Inhalt der Prüfung

1. Die Anwaltsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie ist praxisbezogen zu gestalten; Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht sind gebührend zu berücksichtigen.

← Art. 6 AnwG Gesetz über die Ausübung des Anwaltsberufes (AnwG) - Aufsicht Art. 8 AnwG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →