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134.15 GEBOR CH-OW

Art. 4a Gebührenordnung für die Rechtspflege (GebOR) - Massgebende Gesichtspunkte

Amtliche Kosten der Behörden - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4a GebOR · Massgebende Gesichtspunkte

1. Massgebend für die Festsetzung der Gerichtsgebühr innerhalb der in dieser Verordnung vorgesehenen Mindest- und Höchstansätze sind die persönliche und wirtschaftliche Bedeutung der Sache für die Partei, die Schwierigkeit der Sache, der Umfang sowie der Zeitaufwand.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

AbR.1998.99.Nr.17 · ow (Art. 4a GebOR)
Appealable Security Deposit for Counterclaim Granted
This provision is relevant for determining how court costs are estimated.