134.15
GEBOR
CH-OW
Art. 4a Gebührenordnung für die Rechtspflege (GebOR) - Massgebende Gesichtspunkte
Amtliche Kosten der Behörden - Allgemeine Bestimmungen
Art. 4a GebOR · Massgebende Gesichtspunkte
1. Massgebend für die Festsetzung der Gerichtsgebühr innerhalb der in dieser Verordnung vorgesehenen Mindest- und Höchstansätze sind die persönliche und wirtschaftliche Bedeutung der Sache für die Partei, die Schwierigkeit der Sache, der Umfang sowie der Zeitaufwand.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
AbR.1998.99.Nr.17 · ow (Art. 4a GebOR)
Appealable Security Deposit for Counterclaim Granted
This provision is relevant for determining how court costs are estimated.