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134.15 GEBOR CH-OW

Art. 25e Gebührenordnung für die Rechtspflege (GebOR) - Anwaltskommission

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Art. 25e GebOR · Anwaltskommission

1. Die Gebühr für die Anwaltsprüfung beträgt Fr. 800.- bis 1 500.- und wird von der Anwaltskommission festgelegt.

2. Für die Wiederholung einer ganzen Prüfung sind die gleichen Gebühren zu entrichten; bei Wiederholen eines Teils der Prüfung ist die Gebühr entsprechend herabzusetzen.

3. Für die Ausstellung eines Patentes ist eine Gebühr von Fr. 100.- zu bezahlen.

4. Im Aufsichts- und Disziplinarverfahren beträgt die Gebühr Fr. 50.- bis Fr. 1 500.-.

5. Die Gebühr für andere Verrichtungen wie die Erteilung der Praktikumsbewilligung, die Eintragung ins Anwaltsregister, die Löschung im Anwaltsregister oder die Entbindung vom Anwaltsgeheimnis beträgt Fr. 100.- bis Fr. 500.-.

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