134.15
GEBOR
CH-OW
Art. 25e Gebührenordnung für die Rechtspflege (GebOR) - Anwaltskommission
Weitere Verfahren
Art. 25e GebOR · Anwaltskommission
1. Die Gebühr für die Anwaltsprüfung beträgt Fr. 800.- bis 1 500.- und wird von der Anwaltskommission festgelegt.
2. Für die Wiederholung einer ganzen Prüfung sind die gleichen Gebühren zu entrichten; bei Wiederholen eines Teils der Prüfung ist die Gebühr entsprechend herabzusetzen.
3. Für die Ausstellung eines Patentes ist eine Gebühr von Fr. 100.- zu bezahlen.
4. Im Aufsichts- und Disziplinarverfahren beträgt die Gebühr Fr. 50.- bis Fr. 1 500.-.
5. Die Gebühr für andere Verrichtungen wie die Erteilung der Praktikumsbewilligung, die Eintragung ins Anwaltsregister, die Löschung im Anwaltsregister oder die Entbindung vom Anwaltsgeheimnis beträgt Fr. 100.- bis Fr. 500.-.