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134.15 GEBOR CH-OW

Art. 24 Gebührenordnung für die Rechtspflege (GebOR) - Verwaltungsgericht

Amtliche Kosten der Behörden - Gebühren im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
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Art. 24 GebOR · Verwaltungsgericht

1. Für die verwaltungsgerichtliche Klage (Art. 62 GOG) berechnet sich die Gerichtsgebühr bei einem Streitwert bis 30 000 Franken gemäss Art. 9 Ziff. 3, im Übrigen gemäss Art. 12 Abs. 1 Ziff. 2 dieser Verordnung.

2. Für das Beschwerdeverfahren beträgt die Gebühr Fr. 200.- bis Fr. 8 000.-. Stehen bedeutende wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel, kann die Gebühr bis auf höchstens Fr. 20 000.- erhöht werden.

3. ...

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