134.15
GEBOR
CH-OW
Art. 24 Gebührenordnung für die Rechtspflege (GebOR) - Verwaltungsgericht
Amtliche Kosten der Behörden - Gebühren im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Art. 24 GebOR · Verwaltungsgericht
1. Für die verwaltungsgerichtliche Klage (Art. 62 GOG) berechnet sich die Gerichtsgebühr bei einem Streitwert bis 30 000 Franken gemäss Art. 9 Ziff. 3, im Übrigen gemäss Art. 12 Abs. 1 Ziff. 2 dieser Verordnung.
2. Für das Beschwerdeverfahren beträgt die Gebühr Fr. 200.- bis Fr. 8 000.-. Stehen bedeutende wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel, kann die Gebühr bis auf höchstens Fr. 20 000.- erhöht werden.
3. ...