Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.15 GEBOR CH-OW

Art. 19 Gebührenordnung für die Rechtspflege (GebOR) - Kantonsgericht

Amtliche Kosten der Behörden - Gebühren im Strafrechtsverfahren und im Verfahren betreffend Administrativmassnahmen im Strassenverkehr[[1]](#titletitle_text_fn_179892_2_1_c)
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Art. 19 GebOR · Kantonsgericht

1. Im Verfahren vor dem Kantonsgericht beträgt die Gerichtsgebühr Fr. 400.- bis Fr. 10 000.-, im Verfahren vor dem Kantonsgericht als Jugendgericht Fr. 100.- bis Fr. 1 000.-.

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