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134.14 VGV CH-OW

Art. 8b Verordnung über das Verwaltungsgerichtsverfahren (VGV) - Beschwerdefrist

Verwaltungsgerichtsbeschwerde
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Art. 8b VGV · Beschwerdefrist

1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist innert 30 Tagen seit Zustellung des Entscheides schriftlich und begründet beim Verwaltungsgericht einzureichen.

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