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134.14 VGV CH-OW

Art. 21 Verordnung über das Verwaltungsgerichtsverfahren (VGV) - 4. Hinweis auf Gebührenverordnung

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Art. 21 VGV · 4. Hinweis auf Gebührenverordnung

1. Die Gebühren werden im Rahmen der kantonsrätlichen Gebührenverordnung festgelegt.

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