Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.13 VWG CH-OW

Art. 3 Verordnung über die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft (VWG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 VWG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung werden aufgehoben

a. die Verordnung über die Wählbarkeitsvoraussetzungen der Kantonsgerichtspräsidenten vom 23. Dezember 1982[2];

b. die Ausführungsbestimmungen zur Kantonsverfassung bezüglich der Wahl des Verhörrichters und des Staatsanwaltes vom 28. Januar 1965[3].

← Art. 2 VWG Verordnung über die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft (VWG) - Gerichtspräsidien a. Wählbarkeitsvoraussetzungen Art. 4 VWG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →