Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.118 CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Schlichtungsbehörde - Geltungsbereich

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Schlichtungsbehörde · Geltungsbereich

1. Diese Ausführungsbestimmungen gelten für die Schlichtungsbehörde, soweit sie Aufgaben der Zivilprozessordnung (ZPO) erfüllt. Sinngemäss gelten sie auch, wenn ihr die Gesetzgebung weitere Schlichtungsaufgaben zuweist.

Geltungsbereich Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Schlichtungsbehörde →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →