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134.115 RER CH-OW

Art. 2 Reglement über den elektronischen Rechtsverkehr (RER) - Begriffe

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Art. 2 RER · Begriffe

1. In diesem Reglement bedeuten

a. Urkunden: Schriftstücke einer Behörde oder Partei;

b. Partei: Rechtsuchende und/oder ihre Rechtsvertretung;

c. Zustellplattform: elektronischer Postschalter, der Quittungen über den Zeitpunkt einer elektronischen Übermittlung zustellt und elektronische Postfächer zur Verfügung stellt;

d. Elektronisches Postfach: auf der Zustellplattform eingerichtetes Postfach, in welchem die elektronischen Meldungen zur Abholung bereitgestellt werden;

e. Anerkannte elektronische Signatur: ZertES-konforme digitale Signatur.

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