134.115
RER
CH-OW
Art. 2 Reglement über den elektronischen Rechtsverkehr (RER) - Begriffe
Art. 2 RER · Begriffe
1. In diesem Reglement bedeuten
a. Urkunden: Schriftstücke einer Behörde oder Partei;
b. Partei: Rechtsuchende und/oder ihre Rechtsvertretung;
c. Zustellplattform: elektronischer Postschalter, der Quittungen über den Zeitpunkt einer elektronischen Übermittlung zustellt und elektronische Postfächer zur Verfügung stellt;
d. Elektronisches Postfach: auf der Zustellplattform eingerichtetes Postfach, in welchem die elektronischen Meldungen zur Abholung bereitgestellt werden;
e. Anerkannte elektronische Signatur: ZertES-konforme digitale Signatur.