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134.114 GRO CH-OW

Art. 5 Geschäftsreglement für das Obergericht (GRO) - Praktikantinnen und Praktikanten

Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
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Art. 5 GRO · Praktikantinnen und Praktikanten

1. Für die juristischen Praktikantinnen und Praktikanten gelten die Bestimmungen über die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber sinngemäss.

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