134.114
GRO
CH-OW
Art. 4 Geschäftsreglement für das Obergericht (GRO) - Aufgaben
Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
Art. 4 GRO · Aufgaben
1. Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber nehmen gemäss den Weisungen der Gerichtspräsidien folgende Aufgaben wahr
a. die Mitwirkung bei der Instruktion der Fälle und bei der Entscheidfindung;
b. das Erarbeiten von Referaten;
c. die Protokollführung an Verhandlungen, Einvernahmen und Beratungen;
d. die Redaktion von Urteilen, Entscheiden, Beschlüssen und Verfügungen;
e. die Stellvertretung der anderen Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber;
f. weitere Aufgaben im Auftrag der Gerichtspräsidien.