Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.114 GRO CH-OW

Art. 4 Geschäftsreglement für das Obergericht (GRO) - Aufgaben

Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
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Art. 4 GRO · Aufgaben

1. Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber nehmen gemäss den Weisungen der Gerichtspräsidien folgende Aufgaben wahr

a. die Mitwirkung bei der Instruktion der Fälle und bei der Entscheidfindung;

b. das Erarbeiten von Referaten;

c. die Protokollführung an Verhandlungen, Einvernahmen und Beratungen;

d. die Redaktion von Urteilen, Entscheiden, Beschlüssen und Verfügungen;

e. die Stellvertretung der anderen Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber;

f. weitere Aufgaben im Auftrag der Gerichtspräsidien.

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