134.114
GRO
CH-OW
Art. 1 Geschäftsreglement für das Obergericht (GRO) - Aufgaben des Gerichtspräsidiums I
Gerichtspräsidium
Art. 1 GRO · Aufgaben des Gerichtspräsidiums I
1. Der Aufgabenbereich des Gerichtspräsidiums I umfasst
a. die Gerichtsverwaltung;
b. die Geschäftsleitung des Gerichts und seiner Abteilungen;
c. die Aufsicht über die dem Gericht unterstellten Behörden (ohne Aufsichtsbeschwerden in Strafsachen);
d. alle Aufgaben und Rechtsgebiete, die nicht dem Gerichtspräsidium II zugewiesen sind;
e. die Stellvertretung des Gerichtspräsidiums II, insbesondere bei Ausstand, Ferienabwesenheit, Krankheit und dergleichen.