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134.114 GRO CH-OW

Art. 1 Geschäftsreglement für das Obergericht (GRO) - Aufgaben des Gerichtspräsidiums I

Gerichtspräsidium
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Art. 1 GRO · Aufgaben des Gerichtspräsidiums I

1. Der Aufgabenbereich des Gerichtspräsidiums I umfasst

a. die Gerichtsverwaltung;

b. die Geschäftsleitung des Gerichts und seiner Abteilungen;

c. die Aufsicht über die dem Gericht unterstellten Behörden (ohne Aufsichtsbeschwerden in Strafsachen);

d. alle Aufgaben und Rechtsgebiete, die nicht dem Gerichtspräsidium II zugewiesen sind;

e. die Stellvertretung des Gerichtspräsidiums II, insbesondere bei Ausstand, Ferienabwesenheit, Krankheit und dergleichen.

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