134.113
RBORBR
CH-OW
Art. 7 Reglement über die Besetzung des Obergerichts (RBO) - b. in Beschwerdeverfahren
Ausserordentliche Besetzung
Art. 7 RBO · b. in Beschwerdeverfahren
1. In Beschwerdeverfahren tagt das Gericht in Fünferbesetzung
a. im Abgaberecht, wenn Abgaben oder Steuerbussen von über Fr. 1 000 000.- umstritten sind;
b. im Bau- und Planungsrecht, wenn Planungen mit einer Fläche von mehr als 10 000 m² oder Bauvorhaben mit einer Bausumme von über Fr. 10 000 000.- umstritten sind;
c. im Enteignungsrecht, wenn eine Entschädigung von über Fr. 1 000 000.- umstritten ist;
d. im Submissionsrecht, wenn die Vergabesumme über Fr. 10 000 000.- beträgt.