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134.113 RBORBR CH-OW

Art. 7 Reglement über die Besetzung des Obergerichts (RBO) - b. in Beschwerdeverfahren

Ausserordentliche Besetzung
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Art. 7 RBO · b. in Beschwerdeverfahren

1. In Beschwerdeverfahren tagt das Gericht in Fünferbesetzung

a. im Abgaberecht, wenn Abgaben oder Steuerbussen von über Fr. 1 000 000.- umstritten sind;

b. im Bau- und Planungsrecht, wenn Planungen mit einer Fläche von mehr als 10 000 m² oder Bauvorhaben mit einer Bausumme von über Fr. 10 000 000.- umstritten sind;

c. im Enteignungsrecht, wenn eine Entschädigung von über Fr. 1 000 000.- umstritten ist;

d. im Submissionsrecht, wenn die Vergabesumme über Fr. 10 000 000.- beträgt.

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