Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.113 RBORBR CH-OW

Art. 4 Reglement über die Besetzung des Obergerichts (RBO) - Abteilung Obergericht a. in Zivilverfahren

Ausserordentliche Besetzung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 RBO · Abteilung Obergericht a. in Zivilverfahren

1. In Zivilverfahren tagt das Gericht als einzige kantonale Instanz oder auf Berufung gegen erstinstanzliche Endentscheide hin in Fünferbesetzung

a. wenn der Streitwert über Fr. 1 000 000.- beträgt;

b. in familienrechtlichen Streitigkeiten, wenn güterrechtliche Ansprüche von mehr als Fr. 1 000 000.- umstritten sind.

2. Hat das Gericht einen Anspruch in Fünferbesetzung beurteilt, so tagt es auf Revisionsgesuch hin in gleicher Besetzung.

← Art. 3 RBO Reglement über die Besetzung des Obergerichts (RBO) - Abteilungen des Gerichts Art. 5 RBO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →