Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.112 GRK CH-OW

Art. 9 Geschäftsreglement für das Kantonsgericht (GRK) - Beratende Stimme, Antragsrecht

Allgemeine organisatorische Bestimmungen - Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen
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Art. 9 GRK · Beratende Stimme, Antragsrecht

1. Die Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen haben beratende Stimme und können Anträge stellen.

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