134.112
GRK
CH-OW
Art. 8 Geschäftsreglement für das Kantonsgericht (GRK) - Allgemeines und Aufgaben
Allgemeine organisatorische Bestimmungen - Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen
Art. 8 GRK · Allgemeines und Aufgaben
1. Jedem Kantonsgerichtspräsidium stehen Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen zur Verfügung.
2. Diese nehmen folgende Aufgaben wahr
a. Sie wirken mit bei der Instruktion der Fälle;
b. Sie erarbeiten Referate unter der Verantwortung eines Kantonsgerichtspräsidiums;
c. Sie führen das Protokoll an Verhandlungen, Einvernahmen und Beratungen;
d. Sie redigieren die Urteile, Entscheide, Beschlüsse und Verfügungen;
e. Sie vertreten sich gegenseitig und helfen einander aus;
f. Sie leisten Pikettdienst gemäss Pikettdienstplan;
g. Sie erfüllen weitere Aufgaben für das Kantonsgerichtspräsidium.
3. Die Entschädigung für den Pikettdienst erfolgt nach Art. 10 der Ausführungsbestimmungen über die Spesenentschädigungen und Zulagen im Staatsdienst.