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134.112 GRK CH-OW

Art. 8 Geschäftsreglement für das Kantonsgericht (GRK) - Allgemeines und Aufgaben

Allgemeine organisatorische Bestimmungen - Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen
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Art. 8 GRK · Allgemeines und Aufgaben

1. Jedem Kantonsgerichtspräsidium stehen Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen zur Verfügung.

2. Diese nehmen folgende Aufgaben wahr

a. Sie wirken mit bei der Instruktion der Fälle;

b. Sie erarbeiten Referate unter der Verantwortung eines Kantonsgerichtspräsidiums;

c. Sie führen das Protokoll an Verhandlungen, Einvernahmen und Beratungen;

d. Sie redigieren die Urteile, Entscheide, Beschlüsse und Verfügungen;

e. Sie vertreten sich gegenseitig und helfen einander aus;

f. Sie leisten Pikettdienst gemäss Pikettdienstplan;

g. Sie erfüllen weitere Aufgaben für das Kantonsgerichtspräsidium.

3. Die Entschädigung für den Pikettdienst erfolgt nach Art. 10 der Ausführungsbestimmungen über die Spesenentschädigungen und Zulagen im Staatsdienst.

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