Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.112 GRK CH-OW

Art. 3 Geschäftsreglement für das Kantonsgericht (GRK) - Kantonsgerichtspräsidien

Allgemeine organisatorische Bestimmungen - Präsidium
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Art. 3 GRK · Kantonsgerichtspräsidien

1. Die Kantonsgerichtspräsidien nehmen die ihnen nach Gesetz und Verordnung übertragenen Aufgaben wahr, insbesondere gemäss den Art. 34, 35 Abs. 4, 48, 49, 57a, 74a, 75 und 80 GOG.

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