Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.112 GRK CH-OW

Art. 23 Geschäftsreglement für das Kantonsgericht (GRK) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 23 GRK · Inkrafttreten

1. Dieses Geschäftsreglement tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Obergericht auf den 1. Januar 2011 in Kraft.

← Art. 22 GRK Geschäftsreglement für das Kantonsgericht (GRK) - Geschäftsleitendes Kantonsgerichtspräsidium

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →