Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.112 GRK CH-OW

Art. 10 Geschäftsreglement für das Kantonsgericht (GRK) - Juristische Praktikanten und Praktikantinnen

Allgemeine organisatorische Bestimmungen - Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen
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Art. 10 GRK · Juristische Praktikanten und Praktikantinnen

1. Für die juristischen Praktikanten und Praktikantinnen gelten die Bestimmungen über die Gerichtsschreiber sinngemäss. Ausgenommen ist der Pikettdienst.

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