Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.1 GOG CH-OW

Art. 71 Gesetz über die Gerichtsorganisation (GOG) - b. Rechtsmittel

Verwaltungsrechtspflege - Andere Instanzen
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Art. 71 GOG · b. Rechtsmittel

1. Das Obergericht beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen der Abteilung Migration und des Kantonsgerichtspräsidiums im Bereich der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht.

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