Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.1 GOG CH-OW

Art. 61 Gesetz über die Gerichtsorganisation (GOG) - Zuständigkeit

Verwaltungsrechtspflege - Verwaltungsgerichtspräsidium
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (96 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 61 GOG · Zuständigkeit

1. Das Verwaltungsgerichtspräsidium ist zuständig

a. für die vorzeitige Besitzeinweisung im Rahmen von Enteignungsverfahren;

b. zur Erledigung weiterer ihm durch die Gesetzgebung zugewiesener Aufgaben.

2. Ist das Verwaltungsgericht zuständig, richtet sich die Zuständigkeit des Gerichtspräsidiums nach Art. 37 Abs. 2 dieses Gesetzes.

← Art. 60i GOG Gesetz über die Gerichtsorganisation (GOG) - Obergericht a. Grundsatz Art. 62 GOG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VVGE.1999.00.Nr.43 · ow (Art. 61 Bst. a GOG)
Premature Possession in Eminent Domain: Liability, Irreparable Damage, and Permit Finality
Establishes the jurisdiction of the administrative court presidency for decisions on early possession in expropriation proceedings.