Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.1 GOG CH-OW

Art. 46 Gesetz über die Gerichtsorganisation (GOG) - 6. Strafregister

Strafrechtspflege - Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden im Strafverfahren gegen Erwachsene
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Art. 46 GOG · 6. Strafregister

1. Die Staatsanwaltschaft ist die Koordinationsstelle für die Bearbeitung von Daten im Strafregister gemäss Art. 367 Abs. 5 StGB.

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