Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
134.1 GOG CH-OW

Art. 23a Gesetz über die Gerichtsorganisation (GOG) - Verfahrenssprache

Allgemeine Bestimmungen - Allgemeine Grundsätze
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (96 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 23a GOG · Verfahrenssprache

1. Die Verfahrenssprache ist deutsch.

← Art. 22 GOG Gesetz über die Gerichtsorganisation (GOG) - Obergericht a. Grundsatz Art. 24 GOG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →